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Strafrechtsanwalt in Traunstein

STEFAN NEUDECKER | Strafrechtsanwalt

Stefan Neudecker

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Leistungen Strafrechtsanwalt Traunstein
  • Vorbeugende Beratung

  • Unterstützung bei Durchsuchungen

  • Verteidigung von der ersten Vernehmung bis zum Abschluss der Vollstreckung

  • Strafverteidigung

  • Pflichtverteidigung

  • Berufung & Revision

  • Haftbetreuung

Beratung im Strafrecht

Im Strafrecht kann viel außergerichtlich geklärt werden. Oft besteht nur ein Informations- oder Erklärungsbedarf oder der Wunsch nach einer zweiten Meinung.

Auch die Vorabeinschätzung über strafrechtliche Risiken bestimmten Handelns gehören zu den außergerichtlichen Tätigkeiten eines Strafrechtsanwalts.

Strafverteidigung

Im Strafverfahren tritt der Staat dem Bürger mit aller Macht gegenüber. Von der Durchsuchung über die Untersuchungshaft bis hin zur Verurteilung zu einer langen Haftstrafe.

Es ist daher eine der Hauptaufgaben eines Strafverteidigers alle zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Vollstreckung Haftstrafe

Die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ist der größte Eingriff den der Staat gegenüber dem Einzelnen ergreifen kann. Die Haft ist nicht nur für den Verurteilten ein existenzbedrohender Einschnitt, sondern auch für die Familie und Freunde eine enorme Belastung. Eine Betreuung während dieser Zeit, kann Vieles erleichtern.

“Strafverteidigung ist Kampf”

sagte einst ein berühmter Kollege. Mit dieser Aussage hat er Recht. Im Strafverfahren steht der Beschuldigte der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gegenüber. Diese werfen ihm eine Straftat vor und haben vielfältige personelle und rechtliche Möglichkeiten zur Ermittlung und Verurteilung. Viele Beschuldigte fühlen sich hilflos, da bereits der Verdacht schwerwiegende Eingriffe ermöglicht, sein es die Durchsuchung oder die Verhängung der U-Haft. Der Betroffene kann als Unterstützung nur einen Strafverteidiger hinzuziehen, ohne diesen steht er den Behörden alleine gegenüber. Strafrechtsanwalt Stefan Neudecker verteidigt Sie vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung, Berufungs- und Revisionsinstanz bis hin zur Vollstreckung einer Strafe.

Ihr Strafrechtsanwalt Stefan Neudecker in Traunstein hilft Ihnen bei

Ermittlungsverfahren, Beschuldigtenvernehmung, Festnahme, Durchsuchung, U-Haft, Pflichtverteidigung, Anklage, Strafbefehl, Berufung, Revision, BtMGdelikten, Wirtschaftsdelikten, Sexualdelikten, Kapitaldelikten oder Berufsdelikten, Betreuung in der Haft

Verfahrensablauf im Strafrecht

Ermittlungsverfahren

Wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft den Verdacht hat, dass eine Straftat begangen wurde, sind sie verpflichtet Ermittlungen einzuleiten. Dies erfolgt anfangs meist ohne Wissen des Beschuldigten. 

 

Beschuldigtenvernehmung

Meist erfährt der Betroffene erst mit der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, dass gegen ihn ermittelt wird. Sobald eine solche Ladung vorliegt sollte ein Strafverteidiger kontaktiert werden und gegenüber den Behörden das Recht zur Aussageverweigerung  genutzt werden; d.h. keinerlei Angaben zur Sache zu machen. Einmal Gesagtes ist nur schwer zu revidieren, das Schweigen kann jedoch zum richtigen Zeitpunkt beendet werden um eine Aussage zu machen.

 

Durchsuchung

In vielen Fällen werden die Wohnung und und/oder die Geschäftsräume durchsucht. Dies erfolgt ohne Ankündigung um die Vernichtung angeblicher Beweismittel zu verhindern. Das Instrument der Durchsuchung wird mittlerweile auch bei kleineren Delikten gebraucht. Wenn die Ermittlungsbehörden bei Ihnen klingeln, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger anrufen und darum bitten, dass bis zu dessen Eintreffen abgewartet wird. Auf jeden Fall müssen sich sich den Durchsuchungsbeschluss geben lassen und genau lesen. Nur nach den darin angegebenen Gegenständen darf in den bezeichneten Räumen gesucht werden. Hierauf sollten Sie höflich aber bestimmt hinwirken. 


 

Festnahme, U-Haft 

In bestimmten Fällen kann eine Festnahme und die Verhängung von Untersuchungshaft erfolgen. Sollten Sie festgenommen werden, muss Ihnen ein Verteidiger bestellt werden. Diesen können Sie selbst wählen. 

Die U-Haft ist ein großer Eingriff in das Leben. Man ist von einem Moment auf den anderen aus seinem gewohnten Leben herausgerissen und für nicht absehbare Zeit in Haft. Nicht nur für den Inhaftierten ist das Leben auf den Kopf gestellt, sondern auch für die gesamte Familie. In dieser Zeit ist die Vertretung durch einen Strafverteidiger zu dem man Vertrauen hat unabdingbar. Der Rechtsanwalt besucht den in Haft befindlichen Mandanten und hilft den Angehörigen und Freunden bei Erlangung eines Besuchscheins.

 

Akteneinsicht

Für die Verteidigung ist die Kenntnis der Ermittlungsakte das A und O. Ein Strafverteidiger wird umgehend die Ermittlungsakte einholen. Sobald die Akte vorliegt, kann die Beweislage beurteilt werden und eine Strategie zur Verteidigung erarbeitet werden. Nach Akteneinsicht kann eine Entscheidung getroffen werden, ob eine Einlassung und Geständnis sinnvoll ist oder ob weiter vom Recht auf Schweigen gebrauch gemacht wird. Auch über die Beibringung von Beweisen für die Unschuld kann nach Akteneinsicht entschieden werden. 

Einstellung/Strafbefehlsantrag/Anklageerhebung

Die Staatsanwaltschaft hat vielfältige Möglichkeiten das Ermittlungsverfahren zu beenden. Diese reichen von Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflage über Beantragung eines Strafbefehls bis zur Anklage.

Welche dieser Möglichkeiten die Staatsanwaltschaft nutzt, hängt maßgeblich von der Schwere der Tat und Schuld ab. Jedoch kann auch ein Strafverteidiger erheblichen Einfluss nehmen um ein für den Beschuldigten akzeptables Ergebnis zu erreichen und eine Anklage und damit verbundene Hauptverhandlung zu vermeiden.

 

Zwischenverfahren

Hat sich die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung entschlossen, entscheidet das für die Hauptverhandlung zuständige Gericht über die Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens. In diesem Stadium hat der Strafverteidiger die Möglichkeit bei Gericht auf eine Nichteröffnung hinzuwirken.

 

Hauptverfahren

Hat das Gericht die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung. In dieser werden sämtliche Beweise über die Schuld und Unschuld des Angeklagten erhoben. Insbesondere werden Zeugen vernommen, Gutachen erstellt, Sachverständige angehört und Urkunden verlesen. In diesem Verfahrensabschnitt ist es die Aufgabe des Strafverteidigers auf einen rechtmäßigen Ablauf der Verhandlung zu achten und den Angeklagten vor Beeinflussungsversuchen zu schützen. Das Gericht darf zur Urteilsfindung nur denjenigen Sachverhalt heranziehen, der sich aus der Hauptverhandlung ergibt. Der Strafverteidiger kann folglich durch Fragen, Beweisanträge und Stellungnahmen erheblich auf das Verfahren Einfluss nehmen und auf ein für den Mandanten positives Ergebnis hinwirken.Nach Ende der Beweiserhebung erfolgen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Angeklagte hat das letzte Wort und kann sich nochmal zu der vorgeworfenen Straftat äußern. 

Die Hauptverhandlung schließt mit der Verkündung des Urteils.

 

Urteil

Am Ende der Hauptverhandlung verkündet das Gericht das Urteil. Dieses kann einen Freispruch oder eine Verurteilung enthalten. In Sonderfällen eine Einstellung.

Bei einer Verurteilung kann die verhängte Strafe von Geldstrafe über eine Freiheitsstrafe, welche zur Bewährung ausgesetzt wird, bis zu mehrjähriger bzw. lebenslänglicher Haft betragen. Auch ein Fahrverbot als Nebenstrafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung wie Entziehung der Fahrerlaubnis, Unterbringung oder Sicherungsverwahrung können angeordnet werden.

 

Berufung/Revision

Nach einer erstinstanzlichen Verurteilung ist die Einlegung von Rechtsmitteln zu prüfen. 

Bei einer Verurteilung durch das Amtsgericht ist sowohl die Berufung und evtl anschließend eine Revision als auch direkt die Sprungrevision möglich.

Wenn das Verfahren in erster Instanz bereits vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht stattgefunden hat verbleibt nur die Revision zum Bundesgerichtshof. 

 

Bei diesen Verfahren wird das Urteil erster Instanz überprüft und gegebenenfalls aufgehoben.

In diesem Stadium hat der Verteidiger die jeweiligen Erfolgsaussichten zu prüfen und das geeignete Rechtsmittel einzulegen.

 

Vollstreckung

Wenn eine Verurteilung erfolgt ist, schließt sich die Vollstreckung der verhängten Strafe an.

Geldstrafen können auf Antrag in Raten bezahlt werden.

Freiheitsstrafen werden in einer Justizvollzugsanstalt = JVA vollstreckt. Während der Haft kann ein Rechtsanwalt helfen Hafterleichterungen, Haftlockerungen, vorzeitige Entlassung oder die Verlegung in eine familiennähere JVA zu erreichen.

KONTAKT & ANFAHRT

Anfragen

Für Anfragen erreichen Sie mich telefonisch unter 0861/986330 oder nutzen Sie das folgende Formular

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Kontakt

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83278 Traunstein

 

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Tel:  0861/9863 - 30

Fax: 0861 /9863 - 320

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